Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Logopädie/Sprachtherapie ist ein Heilmittel und muss von einem Arzt verschrieben werden. Hausärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden und Zahnärzte sind berechtigt ein Verordnung für Logopädie auszustellen.

Die Kosten für die logopädische Therapie bei Kindern übernimmt die Krankenkasse komplett.

Erwachsene, die nicht von Zuzahlungen bei den Krankenkassen befreit sind, müssen einen Eigenanteil von ca. 10% der Rezeptgebühr leisten. Hinzu kommen noch 10 Euro Praxisgebühr.

Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich mit und bringen uns eine Kopie Ihres Befreiungsausweises der Krankenkasse mit.

Wie und wann Sie von Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenkasse befreit sind lesen Sie bitte auf der Website der AOK.

Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen und ist im Sozialgesetzbuch V § 62 festgelegt worden.

Private Krankenversicherung

Sollten Sie privat krankenversichert sein, bitten wir Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Auch in diesem Fall muss ein Arzt eine Verordnung über logopädische Therapie ausstellen. Bei der Ausstellung ist der Arzt jedoch nicht an die Heilmittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.